Marcus Tullius Cicero (106-43 v.Chr.):

Naturrecht als universale Teilhabe am ewigen Weltgesetz

Es ist also der Staat die Sache des Volkes, das Volk aber nicht jede Versammlung von Menschen, auf welche Weise auch immer zusammengeschart, sondern die Versammlung einer Menschenmenge, die durch die Übereinstimmung der Rechtsvorstellung und die Gemeinsamkeit des Nutzens vereinigt ist. Deren erster Beweggrund aber zu diesem Zusammengehen ist nicht so sehr die Schwäche, sondern vielmehr eine Art natürlichen Geselligkeitsstrebens der Menschen; denn diese Gattung ist weder einsiedlerisch noch einzelgängerisch angelegt. [...]

Es ist allerdings das wahre Gesetz die rechte Vernunft, mit der Natur übereinstimmend, ausgegossen in alles, beständig, ewig; die zur Pflicht ruft durch Gebot, durch Verbot vom Trug abschreckt; die dennoch weder den Redlichen vergeblich gebietet oder verbietet, noch die Unredlichen durch Gebot oder Verbot bewegt. Dieses Gesetz zu ändern, verstößt gegen heilige Ordnung. Weder ist es erlaubt, etwas von ihm teilweise abzuschaffen, noch kann es ganz beseitigt werden; aber auch nicht durch den Senat oder durch das Volk können wir von diesem Gesetz entbunden werden. Weder muss dazu als Erklärer oder Deuter Sextus Aelius befragt werden, noch wird es ein Gesetz in Rom, ein anderes in Athen, wiederum ein anderes jetzt, ein anderes später geben; sondern alle Völker und zu allen Zeiten wird ein Gesetz, ewig und unveränderlich, umschließen, und nur ein gemeinsamer Lehrer und Gebieter aller sozusagen wird Gott sein. Er ist der Urheber dieses Gesetzes, der Schiedsrichter, der Antragsteller; wer aber diesem nicht gehorcht, wird selbst sich entfliehen und durch Verschmähung der Natur des Menschen eben dadurch schwer bestraft werden, auch wenn er anderen vermeintlichen Strafen entkommen ist. [...]

Die größten Gelehrten also fanden es gut, vom Gesetz auszugehen, wohl mit Recht, vorausgesetzt nur, dass das Gesetz, wie sie es definieren, die höchste Vernunft ist, die, der Natur eingeprägt, gebietet, was zu tun ist, und das Gegenteil verbietet. Die gleiche Vernunft ist Gesetz, wenn sie im Geist des Menschen gefestigt und ausgebildet ist. Deshalb meinen sie, die Klugheit sei das Gesetz, dessen Wesen darin bestehe, rechtes Handeln zu gebieten, unrechtes zu verbieten; und sie glauben, dieser Begriff habe im Griechischen seinen Namen von »einem jeden das Seinige zuteilen«, ich glaube, im Lateinischen hat er ihn von »auswählen«. Denn wie jene in das Wort »Gesetz« den Sinn der Gleichheit legen, so wir den der Auswahl, und doch kommt dem Gesetz beides zu. Ist aber diese Erklärung, wie es mir wenigstens gewöhnlich erscheint, richtig, so ist der Ursprung des Rechtes vom Gesetz herzuleiten; denn dieses ist die Wirkung der Natur, ist der Verstand und die Vernunft des Klugen, die Richtschnur für Recht und Unrecht. Aber da ja unsere ganze Rede sich mit einem alle betreffenden Problem befasst, wird es nötig sein, bisweilen gemeinverständlich zu sprechen und gemäß der Umgangssprache Gesetz das zu nennen, was schriftlich seinen Willen durch Gebot oder Verbot anordnet. Als Ausgangspunkt für die Begründung des Rechtes wollen wir jedoch jenes höchste Gesetz nehmen, das vor aller Zeit entstand, ehe irgendein Gesetz aufgeschrieben oder überhaupt ein Staat gegründet war. [...]

Ich will es kurz machen: Es läuft darauf hinaus, dass dieses Lebewesen, umsichtig, klug, vielseitig, scharfsinnig, erinnerungsfähig, voll Vernunft und Einsicht, das wir Mensch nennen, mit einer ganz hervorragenden Ausstattung vom höchsten Gott geschaffen wurde. Denn es allein unter soviel Arten und Wesen der Geschöpfe hat teil an Vernunft und Denkvermögen, während dies alle anderen Lebewesen nicht besitzen. Was gibt es aber - ich will nicht sagen nur im Menschen, sondern im ganzen Himmel und auf der ganzen Erde - Göttlicheres als die Vernunft? Ist sie erstarkt und voll ausgebildet, wird sie mit Recht Weisheit genannt.
   Da nun nichts besser ist als die Vernunft und diese im Menschen und in Gott ist, besteht also für den Menschen mit Gott eine erste Gemeinschaft auf der Grundlage der Vernunft. Welchen aber die Vernunft gemeinsam ist, denen ist auch die rechte Vernunft gemeinsam: Da diese aber das Gesetz ist, muss man uns Menschen auch durch das Gesetz als mit den Göttern verbunden halten. Unter welchen nun wiederum eine Gemeinschaft des Gesetzes besteht, unter denen besteht auch eine Gemeinschaft des Rechtes. Diejenigen aber, die all das gemeinsam haben, sind als Bürger ein und desselben Staates zu betrachten. Wenn sie zudem den gleichen Mächten und Gewalten Folge leisten, gilt dies noch viel mehr. Sie gehorchen nun aber dieser himmlischen Ordnung, diesem göttlichen Geist und allmächtigen Gott, so dass sogar diese gesamte Welt für einen den Göttern und Menschen gemeinsamen Staat zu halten ist. Und wenn in den Staaten nach einer bestimmten Art und Weise, über die an geeigneter Stelle noch gesprochen werden soll, sich Stände nach der Verwandtschaft der Familien unterscheiden, so ist dies im Bereich der Natur um soviel großartiger und um soviel vortrefflicher gegeben, dass die Menschen in Verwandtschafts- und Stammesverhältnissen mit den Göttern stehen.
   Denn bei Untersuchungen über das Wesen des Menschen pflegt man darzulegen - und zweifellos ist diese Darlegung richtig - dass bei den ewigen Umläufen und Umdrehungen der Himmelskörper auch einmal die rechte Zeit gekommen sei für die Begründung des Menschengeschlechtes. Über die Erde verbreitet und ausgestreut sei es durch das göttliche Geschenk des Geistes bereichert worden; und während die Menschen ihre anderen Bestandteile aus dem Bereich des Vergänglichen bezogen hätten, die damit also brüchig und hinfällig seien, sei der Geist von Gott eingegeben worden. So kann man bei uns wirklich von einer Verwandtschaft mit den Göttern oder einem mit ihnen gemeinsamen Geschlecht oder Stamm sprechen. Deshalb gibt es unter soviel Arten von Lebewesen keines außer dem Menschen, das irgendeine Kenntnis von Gott hätte; und unter den Menschen selbst gibt es weder ein so zivilisiertes noch ein so wildes Volk, das selbst dann, wenn es nicht weiß, wie man sich Gott vorstellen soll, nicht dennoch wüsste, dass man sich einen vorstellen muss. Daraus ergibt sich, dass nur derjenige Gott erkennt, der sich seines Ursprungs gleichsam erinnert.
   Vor allem aber ist die Tugend im Menschen und in Gott die gleiche, und keine andere Art von Wesen besitzt sie sonst. Die Tugend ist aber nichts anderes als die vervollkommnete und auf den höchsten Stand gebrachte Natur: Also hat der Mensch mit Gott eine Ähnlichkeit. Da es sich so verhält: Welche Verwandtschaft könnte denn näher und sicherer sein? Deshalb hat auch die Natur den Menschen zu Vorteil und Nutzen einen so großen Reichtum an Dingen geschenkt, dass ihre Erzeugnisse uns anscheinend mit Absicht gegeben wurden und nicht rein zufällig entstanden sind, und zwar nicht nur das, was in Form von Früchten und Beeren durch die Erde hervorgebracht wird, sondern auch die Tiere, die offensichtlich für die Menschen teils zum Gebrauch, teils zur Nutznießung, teils zur Ernährung geschaffen wurden. Ferner aber entdeckte man, von der Natur belehrt, zahllose Fertigkeiten: Durch Nachahmung der Natur verschaffte sich die Vernunft geschickt das Lebensnotwendige. [...]

Von allem, womit sich die Gelehrten in wissenschaftlichen Gesprächen befassen, ist sicher nichts bedeutsamer, als sich einen klaren Begriff davon zu machen, dass wir zur Gerechtigkeit geboren sind und das Recht nicht in subjektiver Meinung, sondern in der Natur begründet ist. Dies wird sofort deutlich, wenn man die Gemeinschaft und Verbindung der Menschen untereinander genau erkannt hat.
   Es gibt nämlich kein einziges Wesen, das einem anderen so ähnlich, so gleich ist, wie wir alle es untereinander sind. Denn wenn entartete Gewohnheiten und wenn die verschiedenen subjektiven Meinungen nicht unseren schwachen Geist verdrehten und umstimmten, wohin er gerade tendiert, wäre niemand sich selbst so ähnlich, wie es alle untereinander wären. Welche Definition es daher für den Menschen geben mag: Eine einzige ist gültig für alle. Dies beweist zur Genüge, dass in der Art keine Verschiedenheit liegt. Gäbe es eine solche, so würde eine Definition nicht alle umfassen.    Und wirklich, die Vernunft, durch die allein wir die Tiere übertreffen, dank derer wir imstande sind, Vermutungen anzustellen, mit der wir Beweise anführen, widerlegen, unsere Gedanken entwickeln, etwas folgern und den Schluss ziehen, ist sicher allen gemeinsam, auf Grund der Ausbildung zwar verschieden, aber in der Fähigkeit des Lernens gleich. Denn durch die Sinne wird bei allen das Gleiche erfasst, und die Affizierung der Sinne geschieht bei allen auf dieselbe Weise; auch was sich uns geistig einprägt, die noch unentwickelten Begriffe, von denen ich vorher gesprochen habe, prägt sich bei allen in ähnlicher Weise ein, und die Sprache, die Interpretin des Verstandes, ist zwar in den Worten verschieden, im Sinngehalt jedoch übereinstimmend. Und es gibt niemand bei irgendeinem Volk, der unter Führung der Natur nicht zur Tugend gelangen könnte. Aber nicht allein im Guten, sondern auch in den Verkehrtheiten besteht eine auffallende Ähnlichkeit unter dem Menschengeschlecht. [...]

Welcher Volksstamm schätzt nicht Freundlichkeit, Wohltätigkeit, dankbare und erkenntliche Gesinnung? Welcher verwirft und hasst nicht die Hochmütigen, die Verbrecher, die Grausamen, die Undankbaren? Da aus diesen Gegebenheiten verständlich wird, dass das ganze Menschengeschlecht untereinander verbunden ist, ergibt sich schließlich, dass eine rechte Lebensweise alle besser macht. [...]

Dann, wenn ein Weiser dieses so umfassende Wohlwollen einem anderen von gleicher Tugendhaftigkeit zuwendet, entsteht das, was einigen unglaublich erscheint, aber zwingend ist, nämlich dass er in keiner Weise sich mehr liebt als den anderen: Denn worin könnte ein Unterschied bestehen, da doch alles gleich ist? Wenn daher in irgendeiner Hinsicht auch nur die geringste Verschiedenheit in der Freundschaft bestehen könnte, wäre wohl die Bezeichnung Freundschaft schon hinfällig; denn deren Wesen besteht darin, dass sie nichtig ist, sobald einer etwas lieber sich als dem anderen gönnt. [...]

Ganz töricht ist es zu glauben, all das sei gerecht, was durch Einrichtungen oder durch Gesetze der Völker festgesetzt ist. Etwa auch dann, wenn es sich um Gesetze von Tyrannen handeln sollte? Wenn jene berüchtigten »Dreißig« Athen Gesetze hätten auferlegen wollen, würde man dann, auch wenn alle Athener an den tyrannischen Gesetzen Gefallen fänden, etwa deshalb diese Gesetze für gerecht halten? Ich glaube ebensowenig wie jenes Gesetz, das unser Zwischenkönig beantragte, nämlich dass der Diktator jeden beliebigen Bürger sogar ohne Prozess straflos töten lassen könne. Denn es gibt nur ein einziges Recht, durch das die menschliche Gesellschaft gebunden ist und das wiederum nur in einem einzigen Gesetz fundiert ist, in dem Gesetz, das in der rechten Vernunft des Gebietens und Verbietens besteht. Wer es nicht kennt, ist ungerecht, mag es irgendwo aufgeschrieben sein oder nicht. Denn wenn die Gerechtigkeit im Gehorsam gegenüber geschriebenen Gesetzen und Einrichtungen der Völker besteht, und wenn, wie dieselben Leute sagen, alles nach dem Nutzen zu bemessen ist, wird derjenige die Gesetze nicht beachten und nach Möglichkeit brechen, der daraus einen Gewinn zu ziehen glaubt. Infolgedessen gibt es überhaupt keine Gerechtigkeit, wenn sie nicht von Natur aus besteht und wenn die im Interesse des Nutzens aufgestellte Gerechtigkeit durch diesen Nutzen zerstört wird. Und ferner werden dann, wenn die Natur nicht das Recht sichern wird, alle Tugenden aufgehoben. Wo könnte nämlich Freigebigkeit entstehen, wo Vaterlandsliebe, wo Frömmigkeit, wo die Bereitschaft, anderen gegenüber sich wohltätig oder dankbar zu erweisen? Denn dies geht aus unserer natürlichen Neigung hervor, die Menschen zu lieben, was die Grundlage des Rechts ist. Und nicht nur der Gehorsam gegenüber Menschen, sondern auch Gottesverehrung und Gottesdienst werden aufhören, die meiner Meinung nach nicht aus Furcht, sondern auf Grund der Verbindung des Menschen mit Gott aufrechterhalten werden müssen. Wenn also nur durch Volksbeschlüsse, durch Verordnungen der Ersten im Staate und durch richterliche Urteile die Rechtsbestimmungen begründet würden, wäre es Recht zu rauben, Recht, Ehebruch zu begehen, Recht, falsche Testamente zu unterschieben, wenn dies durch Abstimmung und Beschluss der großen Menge gebilligt würde. Wenn also in den Urteilssprüchen und Verordnungen der Dummen so große Macht liegt, dass durch deren Abstimmung die Natur der Dinge auf den Kopf gestellt werden könnte, warum setzen sie nicht gesetzlich fest, dass das Schlechte und Verderbliche für gut und heilsam gehalten wird? Oder, da das Gesetz aus Unrecht Recht machen kann, warum könnte es nicht ebenso aus Schlechtem Gutes machen?
   Nun aber können wir ein gutes Gesetz von einem schlechten nur nach dem Maßstab der Natur trennen. Und nicht nur Recht und Unrecht werden nach der Natur unterschieden, sondern überhaupt alles sittlich Gute und Schlechte. Denn dazu gab die Natur uns gemeinsame Begriffe und legte sie in unserem Geiste an, damit das sittlich Gute unter die Tugend, das Schlechte unter die Laster gezählt werde.
   Es ist aber unsinnig zu glauben, das beruhe auf einer rein subjektiven Meinung, nicht auf der Natur. Denn weder die sogenannte Tugend eines Baumes noch eines Pferdes - wobei wir den Namen »Tugend« im uneigentlichen Sinn gebrauchen - beruht auf bloßer Meinung, sondern auf der Natur. Wenn dies der Fall ist, muss man auch das sittlich Gute und Schlechte nach der Natur unterscheiden. Denn wenn die gesamte Tugend auf Grund einer subjektiven Meinung gutgeheißen würde, dann ebenso auch deren Arten. Wer wird also wohl einen klugen und sozusagen einen gescheiten Menschen nicht nach seiner individuellen Eigenschaft, sondern nach irgendeiner Äußerlichkeit beurteilen? Die Tugend ist nämlich die vollendete Vernunft, eine Eigenschaft, die sicher in der Natur liegt: Also gilt dies in gleicher Weise für die ganze Sittlichkeit. Denn wie Wahres und Falsches, wie Folgerichtiges und Widersprechendes nach eigenen und nicht nach fremden Kriterien beurteilt werden, so wird man auch ein standhaft und dauernd der Vernunft gemäßes Leben, d.h. Tugend, und ebenso Unbeständigkeit darin, d.h. Untugend, nach ihrer Natur beurteilen. Oder werden wir etwa die Anlagen eines Baumes oder eines Pferdes auf Grund der Natur gutheißen, die der Jugend aber nicht? Oder wird man die Anlagen nach der Natur, die Tugenden und Untugenden, die aus den Anlagen hervorgehen, dagegen anders beurteilen? Oder doch nicht anders? Und wird man dann das sittlich Gute und Schlechte nicht auf die Natur zurückführen müssen? Ein lobenswertes Gut muss den Grund, weshalb es gelobt wird, in sich tragen; denn das Gutsein selbst liegt nicht in subjektiven Meinungen begründet, sondern in der Natur. Denn wenn es nicht so wäre, gäbe es auch Glückliche nur auf Grund einer subjektiven Meinung: das Dümmste, was man sagen kann. Wenn daher das Gute und Schlechte nach der Natur beurteilt werden und sie Prinzipien der Natur sind, dann sind sicherlich auch das sittlich Gute und Schlechte auf ähnliche Weise zu unterscheiden und auf die Natur zurückzuführen.
   Aber es verwirren uns die Meinungsverschiedenheiten und die Uneinigkeit der Menschen, und weil dies nicht ebenso bei den Sinnen der Fall ist, halten wir diese von Natur aus für zuverlässig; jenes dagegen, was einigen so, anderen anders und nicht einmal denselben immer gleich erscheint, sagen wir, sei Einbildung. Doch es verhält sich ganz anders. Denn unsere Sinne verunstaltet kein Vater, keine Amme, kein Lehrer, kein Dichter, kein Theater; und keine Einmütigkeit der breiten Masse lenkt sie vom Wahren ab. Unserem Geist aber werden alle möglichen Fallstricke gelegt, entweder von denen, die ich eben aufgezählt habe, die, wenn sie uns als zarte und ungebildete Wesen aufgenommen haben, uns vergiften und willkürlich verändern, oder von dem, was tief in all unseren Sinnen eingesenkt ist: der Lust, die das Gute nachäfft, aber Mutter aller Übel ist. Durch deren Lockungen verdorben, erkennt man zu wenig das von Natur Gute, da es nicht diesen verführerischen Reiz besitzt.
   Es folgt, was auf Grund des Gesagten vor Augen liegt, dass das Recht und alles sittlich Gute an sich zu erstreben sind. Denn alle Guten lieben die Gerechtigkeit als solche und das Recht als solches, und kein guter Mensch kann darin irren und das hochschätzen, was in sich selbst nicht hochzuschätzen ist. Um seiner selbst willen ist also das Recht zu erstreben und zu pflegen. Wenn aber das Recht, auch die Gerechtigkeit; wenn aber diese, so sind auch die anderen Tugenden um ihrer selbst willen zu pflegen.

(Auszüge aus: "De Republica" I,39 und III,33; "De Legibus" I,18-48; genaue Angaben im Quelltext dieser HTML-Datei)